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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Webseiten und Apps für alle Nutzer zugänglich machen soll.

Vereine, die kostenpflichtige Dienstleistungen oder Verträge über ihre Webseiten anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sind. Dazu gehören eine klare Struktur, alternative Texte und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern.

Vereine mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

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