Aktuelles Förderangebot
Landesauszeichnung Soziales Bürgerengagement
Folgende soziale Projekte sind antragsfähig:
- „Entwicklung neuer Initiativen, deren Nachahmung wünschenswert ist,
- im kommunalen, verbandlichen, kirchlichen oder nachbarschaftlichen Bereich, die integrationsfördernd wirken,
- zur Weckung der Engagementbereitschaft von Kindern und Jugendlichen,
- zur Aktivierung von Hilfe zur Selbsthilfe im Bereich „Familie und Senioren“ und
- zur Entwicklung lokaler Unterstützungsstrukturen“
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