BEG IV: Erleichterung der Beschlussfassung
14. Januar 2025Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, bringt eine wesentliche Erleichterung bei der Beschlussfassung in Stiftungen und Vereinen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die bisherige strenge Schriftform durch die Textform ersetzt. Dies ermöglicht es, Beschlüsse auch über E-Mails oder Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram zu fassen, wodurch der bürokratische Aufwand verringert wird.
Die Änderung betrifft insbesondere kleinere Vereine und Stiftungen mit weniger Mitgliedern, für größere Organisationen bleibt jedoch die Hürde der Einstimmigkeit im Umlaufverfahren bestehen. Die Neuregelung erleichtert jedoch die Umsetzung für Organisationen, die regelmäßig hybride Mitgliederversammlungen durchführen oder über einen homogeneren Mitgliederkreis verfügen.