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Umlaufbeschlüsse per E-Mail oder Chat

5. März 2025

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz können Vereinsbeschlüsse ab sofort per E-Mail, SMS oder Chat getroffen werden.
Die Mitglieder müssen ihre Zustimmung in Textform erklären, und die Zustimmung muss dokumentiert und aufbewahrt werden. Diese Änderungen ermöglichen schnelle Entscheidungen, ohne dass eine Mitgliederversammlung erforderlich ist.

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