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Wie sozial ist die Förderpolitik im gemeinnützigen Bereich?

16. Mai 2024

von Friederike Vorhof

Als freiberufliche Fördermittelberaterin für gemeinnützige Organisationen steht Friederike Vorhof im Austausch mit zahlreichen Trägern und kennt die Herausforderungen, vor denen diese im Hinblick auf die Förderpolitik stehen. In Ihrer Online-Veranstaltung zum Thema „Wie sozial ist die Sozialwirtschaft?“ im Januar 2024 hatten Mitarbeitende verschiedener gemeinnütziger Organisationen ihre Problemlagen geschildert und zugleich Lösungsvorschläge in die Diskussion gebracht, die im Folgenden dargestellt werden.

Der gemeinnützige Sektor stellt die Weichen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionieren, indem er überall dort zum Tragen kommt, wo im volkswirtschaftlichen Sinne der Markt versagt. Hier werden bspw. benachteiligten Menschen Leistungen angeboten, die sie selbst zum Marktpreis nicht nachfragen können. Dies bewirkt somit einen gesellschaftlichen Mehrwert, der häufig auch direkt oder indirekt die Wirtschaft positiv beeinflusst. Dabei generiert der gemeinnützige Bereich i.d.R. selbst keine oder kaum Einnahmen und kann sich nicht aus sich selbst heraus finanzieren, sondern ist vielmehr auf die finanzielle Unterstützung von Außen, bspw. durch Spenden, Mitgliederbeiträge und insb. Fördermittel, die zentraler Inhalt dieses Textes sind, angewiesen.

Diese öffentlichen Fördermittel sind jedoch stark positiv von der aktuellen wirtschaftlichen Lage und von der Schwerpunktsetzung der jeweiligen Regierung, also letztlich vom aktuellen politischen Willen abhängig. Bereits hieraus resultieren langfristige Planungsunsicherheiten für viele gemeinnützige Organisationen.

Gerade für jene Träger, die von der öffentlichen Förderung abhängig sind, beinhaltet die derzeitige Förderpolitik weitere Hürden:

1. Eigenmittel: I.d.R. haben gemeinnützige Träger Eigenmittel in das geplante Projekt einzubringen, deren Zusammensetzung und Umfang von Förderung zu Förderung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Forderung nach Eigenmitteln ist insofern nachvollziehbar, als dass die Möglichkeit eines (Subventions-)Betrugs damit verringert wird. Andererseits erwirtschaften viele gemeinnützige Organisationen keine Einnahmen, sondern finanzieren sich zusätzlich durch Spenden, Mitgliedschaften, Sponsoring etc. Diese Einnahmen werden aber vor allem auch für die Fixkosten wie etwa Miete, Steuerberater, Versicherungen und Stammpersonal benötigt. Gerade kleinen und mittelgroßen Organisationen fällt es schwer die geforderten Eigenmittel, die nicht selten bei bis zu 20% der Gesamtkosten liegen, aufzubringen. Dadurch können zahlreiche gute Projektideen nicht umgesetzt werden. Zielführend könnte daher die Herabsetzung des Eigenmittelanteils, wie er bereits in Teilen zu beobachten ist, sein.

2. Prinzip der Sparsamkeit und Besserstellungsverbot: Innerhalb von Förderprojekten gelten zum einen das sogenannte Besserstellungsverbot, wonach die eigenen Beschäftigten nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete und zum anderen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wonach jene Produkte und Dienstleistungen gewählt werden sollten, die diesen Kriterien entsprechen. Damit soll im Grunde sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nicht verschwendet werden. Soweit findet diese Theorie auch Anklang. Jedoch bemerken Mitarbeitende gemeinnütziger Organisationen in der Praxis zunehmend eine Politik, die eher der Ausbeutung denn der vernünftigen Entlohnung entspricht. So ist der Spielraum für das Projektpersonal in der jeweiligen Position zwar nach oben gedeckelt, aber im Zuge der steigenden Konkurrenz nach den verfügbaren Mitteln erhalten jene den Zuschlag, die die umfangreichste Leistung zum „gegebenen Preis“ anbieten können. Es ist im gemeinnützigen Bereich also nichts Ungewöhnliches unterhalb des eigentlichen Anspruchs zu arbeiten. Dies findet sich auch in der Bezahlung der möglichen Honorare wieder, die zumeist weit unter den Marktpreisen liegen, wodurch die Qualität der Angebote beeinträchtigt werden kann. Um diesen genannten Tendenzen entgegen zu wirken, sollten innerhalb der Richtlinien die Bezahlung des Projektpersonals auch nach unten gedeckelt und die Honorarsätze sowie die Anzahl der möglichen (Beratungs-)Stunden nach oben gesetzt werden, so dass der Konkurrenzkampf um die verfügbaren Mittel nicht zu Lasten des Personals ausgetragen wird.

3. Projektfinanzierung: Die Tatsache, dass die Förderungen – sofern nicht durch Regelleistungen gesetzlich festgeschrieben – nur in Form von Projektmitteln vergeben werden, beeinträchtigt die Qualität der zu leistenden Arbeit und die Planungssicherheit sowohl der gemeinnützigen Träger als auch des Personals:

Die gemeinnützigen Organisationen sind häufig nicht in der Lage zusätzlichem Projektpersonal unbefristete Verträge anzubieten und müssen damit rechnen, dass wertvolles Wissen und Knowhow nicht langfristig gebunden werden können, sondern nach Vertragsende abwandern. Damit geht für die Organisationen bedeutsames Humankapital, in das zu Einstellungsbeginn investiert werden muss, verloren und die Möglichkeiten des Organisationsausbaus werden stets beschränkt.

Zudem können längerfristige Vorhaben nicht umgesetzt werden, insbesondere wenn Förderungen nur für eine kurze Zeit – i.d.R. für ein Haushaltsjahr bewilligt oder verlängert werden. Dieser Aspekt ist vor allem dann für die Organisationen tragisch, wenn Rückmeldungen zur Projektbewilligung auf sich warten lassen und Unklarheit darüber herrscht, ob eine Projektumsetzung überhaupt oder aber planmäßig erfolgen kann. Daher sind die rechtzeigte Aushändigung der Bewilligungsbescheide und Verlängerung der Bewilligungszeiträume von Seiten des Zuwendungsgebers zentral für die Planungssicherheit der gemeinnützigen Träger und des Projektpersonals.

Letzteres steht vor ganz persönlichen Herausforderungen: Vergleichsweise niedrige Löhne und befristete Arbeitsverträge erschweren nicht nur eine langfristige private Planung, wie etwa Familienplanung, sondern erschweren den Aufbau eigener Vermögenswerte und Sicherheiten, wie etwa Eigentum, private Rücklagen fürs Alter und adäquate Rentenansprüche.

Unter dem Gesichtspunkt, dass mit etwa 70 % der Großteil der Beschäftigten im gemeinnützigen Bereich Frauen sind[1], wirkt es umso erstaunlicher, dass gerade in einer Zeit, in der vielfach die Rede von Gleichberechtigung und gleicher Entlohnung ist, in der öffentlichen Förderpolitik die Bezahlung des Personals in solch restriktiver Weise umgesetzt wird. Es wird ersichtlich, dass eine, dem jeweiligen Bildungsabschluss und jeweiligen Aufgabenbereich entsprechende Entlohnung und Vertragsgestaltung nicht nur langfristig existenzsichernd für die gemeinnützigen Organisationen und das Personal ist, sondern die dauerhafte Bereitstellung der Angebote in adäquater Qualität deren Nutzern und letztlich der gesamten Gesellschaft zu Gute kommt.

4. Fördervoraussetzung – Nachhaltigkeit: Ein in der Förderpraxis an Bedeutung gewinnendes Schlagwort lautet Nachhaltigkeit. Zum einen kann hierbei – je nach Richtlinie – die ökologische, ökonomische oder soziale Nachhaltigkeit gemeint sein. Im Konkreten ist dabei von der jeweiligen Wirkung die Rede, die das Vorhaben langfristig entfaltet, z.B. im sozialen Bereich in Bezug auf die Zielgruppe und auf Ebene der Gesellschaft.

Zum anderen kann mit Nachhaltigkeit die Frage gemeint sein, inwiefern die geförderten Projekte nach Ablauf der Förderung doch wenigstens in Teilen dauerhaft etabliert werden können. Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass nur Projektförderungen möglich sind, stellt die sog. Anschubfinanzierung viele Träger, die keine oder kaum eigene Einnahmen generieren vor enorme Herausforderungen. Daher kann es nur zielführend sein, wenn Projektförderungen im Sinne von Anschubfinanzierungen von längerfristiger Natur sind, so dass neues Personal bleiben und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden kann, so dass tatsächlich Möglichkeiten bestehen, entsprechende interne Strukturen zu schaffen, die eine nachhaltige Etablierung des Projektes ermöglichen.

5. Bürokratie und einschränkende Richtlinien: Die inhaltliche Arbeit sollte stets im Vordergrund stehen. Gemeinnützige Organisationen sehen sich jedoch zunehmend bürokratischen Hürden ausgesetzt und der administrative Aufwand wird von vielen Trägern als stetig komplexer und komplizierter werdender Prozess empfunden. An der Stelle ist es wichtig die bürokratischen Hürden, insbesondere in Bezug auf die Nachweispflichten und starren Vorgaben in den Richtlinien, abzubauen, damit mehr Raum für die inhaltliche Projektarbeit bleibt. Zugleich wünschen sich viele Träger zum einen eine entsprechend hohe Verwaltungspauschale, die es ermöglicht Overheadkosten zu berücksichtigen und zum anderen die Möglichkeit Förderungen flexibler an den Projektverlauf anpassen zu können. Hierbei könnten bspw. Pauschalen, eine freie Einteilung der finanziellen Mittel in die einzelnen Kostenarten oder Lockerungen bei Umwidmungen Damit geben Zuwendungsgeber zwar Kontrollmechanismen ab, die jedoch durch eine stetige Kommunikation minimiert werden können.

Letztlich bedarf es – wie in allen Bereichen des Lebens – auch ein Stück weit Vertrauen und Verlässlichkeit in das Gegenüber. Mit dem Wissen, dass die gemeinnützigen Träger, in all den verschiedenen Bereichen, in denen sie tätig sind, stets das Ziel eint, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu erlangen, sollten sie auch als das angesehen und behandelt werden, was sie sind: Eine tragende Säule für das Funktionieren und die Verbesserung unseres Miteinanders.

Nachzulesen unter: https://foerdermittelbuero.de/veroeffentlichungen/

[1] FAIR SHARE of Women Leaders: FAIR SHARE Monitor 2023: https://fairsharewl.org/de/monitor2023-de/#fair-share-monitor-2023-deutschland

Der Text stammt von Friederike Vorhof und wurde von ihr zuerst veröffentlicht. Sie ist freiberufliche Fördermittelberaterin, veranstaltet entsprechende Infoveranstaltungen, teilt Förderaufrufe, hilft berät zum Fundraising, hilft bei Anträgen und engagiert sich für Frauen und Gleichstellung.